Open Data – Medientransparenz Datenbekanntgabe

Gemäß § 3 Abs. 3 MedKF-TG muss die KommAustria auf ihrer Website die von den Rechtsträgern für ein Quartal bekanntgegebenen Daten bzw. Informationen veröffentlichen. In dieser Liste sind die im Einzelnen gemeldeten Daten oder die Information darüber aufgeführt, dass ein Rechtsträger – aufgrund der Gesamthöhe des geleisteten Entgelts – keine genaue Datenbekanntgabe (sondern eine Leermeldung) vorgenommen hat.

Eine Beschreibung der verfügbaren Daten steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.

Metadaten
Attributbeschreibung

Filtermöglichkeiten

In der folgenden Tabelle ist eine Vorschau (nur die jeweils ersten 10 bzw. 20 Zeilen) der ausgewählten Daten ersichtlich. Ein vollständiger Datensatz gemäß Ihrer Auswahl steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Für eine manuelle Weiterverarbeitung der Daten empfiehlt sich das Format .XLSX. Alternativ sind diese Daten über eine Schnittstelle abrufbar, siehe Erläuterungen. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen.

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Folgend stehen die von Ihnen ausgewählten Daten zum Download zur Verfügung.

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