RTR-GmbH: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zu einem "Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung"
Datum:12. 05. 2020

Die Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11.12.2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sieht in Art. 102 Abs. 3 für Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste die Verpflichtung vor, Verbrauchern „klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassungen“ bereit zu stellen, deren Mindestinhalte in der genannten Bestimmung (kurz) angeführt werden. In der „Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission vom 17.12.2019 zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist“ (in weiterer Folge: „VO“) werden diese Informationspflichten für die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste vor Abschluss von Verträgen mit Endkunden im Detail geregelt. Konkret ist ein Vertragszusammenfassungsblatt gemäß Anhang der VO zu erstellen, welches bestimmte Mindestinformationen zu enthalten hat. Aufgrund des Detaillierungsgrades der Regelungen und der Fülle an Informationen, die überdies einem zwingend vorgegebenen Formular-Muster entsprechen müssen, ergeben sich bei der Umsetzung dieser rechtlichen Erfordernisse in der Praxis zahlreiche offene Fragen, die einer fundierten Klärung bedürfen.

Diesem Bedürfnis soll das erstellte Handbuch entgegenkommen. Sein Bestreben ist es, anhand typischerweise in der Praxis zu erwartender Probleme und Fragestellungen mögliche Lösungen aufzuzeigen, wie den neuen Anforderungen und Zielsetzungen des (europäischen) Gesetzgebers im Alltag des Geschäftsbetriebes rechtssicher entsprochen werden kann.

Der Leitfaden soll möglichst frühzeitig veröffentlicht werden, um ausreichende Vorlaufzeiten für die Umstellung der Geschäftsprozesse zu schaffen.

Wir laden Sie daher ein, Ihre Stellungnahme zum Inhalt des vorliegenden Entwurfs des Handbuches bis zum 09.06.2020 abzugeben. Sie haben dabei sowohl die Möglichkeit, Ergänzungen und Verbesserungen anzuregen als auch konkrete Fragestellungen aufzuzeigen, welche Ihnen besonders wichtig erscheinen, im gegenständlichen Entwurf jedoch noch nicht (ausreichend) berücksichtigt wurden. Insbesondere laden wir Sie ein, welche Informationen unter der Rubrik „Sonstige Angaben“ in der Vertragszusammenfassung aus Ihrer Sicht angeführt werden sollten.

Stellungnahmen zum Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung sind bis 09.06.2020 per E-Mail an

konsultationen@rtr.at

zu senden.

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.

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