Veranstaltung aus dem Bereich Telekommunikation

Datum: 17.04.2012

Die am 22. November 2011 in Kraft getretene Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) brachte auch Änderungen bei den Regelungen über Leitungs- und Mitbenutzungsrechte an bestehenden und neu zu verlegenden Infrastrukturen mit sich.

Da diese Regelungen alle Infrastrukturen umfassen, die für Kommunikationszwecke nutzbar sind, berechtigt und verpflichtet das TKG nunmehr unmittelbar auch Energieversorgungsunternehmen. So können diese Unternehmen z.B. für die Verlegung neuer Kommunikationslinien Leitungsrechte in Anspruch nehmen, haben aber auch die Mitbenutzung eigener vorhandener Infrastrukturen durch Dritte zu dulden.

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH lud am 17. April 2012 zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der

- technische Aspekte des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen,
- die aktuelle Rechtslage der Leitungs- und Mitbenutzungsrechte samt bisheriger Entscheidungspraxis der Telekom-Control-Kommission und
- Möglichkeiten einer computerbasierten Erfassung von Leitungsinfrastrukturen auf Basis von Geodatensystemen samt deren rechtlichen Grundlagen

erläutert und diskutiert wurden.

Nachfolgend finden Sie die Präsentationen zu diesem Workshop:

Titel des VortragsVortragender
Programm
Einführung in die ThematikMag. Thomas Mikula
Technische Aspekte von FTTx-NetzenDr. Kurt Reichinger
Leitungs- und Mitbenutzungsrechte nach der TKG-Novelle 2011Mag. Thomas Mikula
Leitungsinfrastrukturen und GeodatenverarbeitungReinhard Frenzl, MSc. (GIS)
Verarbeitung von Infrastrukturdaten aus rechtlicher SichtMag. Jan Weber