REM-Workshop: „Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger?” Datum: 22.03.2018 Veranstaltungsort: Verfassungsgerichtshofes, Freyung 8, 1010 Wien Das Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM) befasst sich in seinem diesjährigen Workshop mit dem Thema „Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger? - Überlegungen aus Anlass des Art 11 des Vorschlags für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Der Vorstand des REM lädt Sie sehr herzlich zu dieser Veranstaltung ein, die am Donnerstag, den 22. März 2018, von 14:00 bis 17:00 Uhr im Veranstaltungszentrum (Dachgeschoss) des Verfassungsgerichtshofes, Freyung 8, 1010 Wien stattfindet. Programm: 14:00 Uhr: Begrüßung 14:15 Uhr: Referat Univ.Ass. MMag. Philipp Homar (Donau-Universität Krems, Lehrstuhl für internationales, europäisches und österreichisches Urheberrecht): „Die Diskussion um Leistungsschutzrechte – Vorbilder, Fehlversuche und Zukunftsoptionen“ 15:00 – 16:30 Uhr: Paneldiskussion (einschließlich des Publikums) mit Mag. Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Zeitungen MMag. Philipp Homar, Donau-Universität Krems, Lehrstuhl für internationales, europäisches und österreichisches Urheberrecht Mag. Paul Pichler, Rechtsanwalt, Quado Lex Rechtsanwälte Dr. Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Provider Austria und Vizepräsident der EuroISPA 16:30 Uhr: Ausklang Der Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Veranstaltung ist begrenzt, um eine sinnvolle Diskussion zu ermöglichen. Anmeldungen bitte bis spätestens 19. März 2018 bei Brigitte Hohenecker (Tel.Nr. 01 58058 153).