RTR-GmbH: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation des Entwurfes der Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 (TKMV 2008) nach § 36 TKG 2003
Datum:18. 11. 2008

Gemäß § 128 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde innerhalb einer angemessenen Frist interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Gemäß § 36 Abs. 1 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde durch Verordnung die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte, entsprechend den nationalen Gegebenheiten, im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts, unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung, festzulegen.

Der nachfolgende Verordnungsentwurf betrifft alle in Österreich sachlich für eine ex-ante Regulierung gegebenenfalls in Betracht kommenden Telekommunikationsmärkte.

Die Substitutionsüberlegungen zu den Märkten gemäß § 1 Z 4, 6 und 17 TKMVO 2003 (Markt für Inlandsgespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten [Markt gemäß § 1 Z 4 TKMVO 2003], Markt für Auslandsgespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten [Markt gemäß § 1 Z 6 TKMVO 2003] sowie der Markt für den breitbandigen Zugang [Markt gemäß § 1 Z 17 TKMVO 2003]) sind zum nunmehrigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Stellungnahmen zu dem oben angeführten Entwurf senden Sie unter Bezugnahme auf diese Konsultation (Kennwort Konsultation - Entwurf TKMV 2008) bis spätestens 12.12.2008 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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