RTR-GmbH: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zur KEM-V 2009
Datum:13. 11. 2008

Gemäß § 128 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr. 70/2003 idgF, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden.

Das vorliegende Konsultationsdokument zur Neugestaltung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V 2009) berücksichtigt internationale Entwicklungen, eine geänderte Marktsituation in Österreich sowie Erfahrungen der letzten Jahre.

Im Bereich der geografischen Rufnummern hat sich mit dem technologischen Fortschreiten der Möglichkeiten der Telefonie über das Internet (Voice over Internet - VoI) der Bedarf nach einer Anpassung der Regelungen der KEM-V in Hinblick auf die Zulässigkeit der Nutzung von geografischen Rufnummern ergeben. Unter dem Stichwort "Flexibilisierung" wurden bereits zwei Diskussionsdokumente zu den geplanten Änderungsansätzen von der RTR-GmbH veröffentlicht sowie dazu Inputs eingeholt und intensive Gespräche mit Marktteilnehmern geführt. Der derzeitige Entwurf der KEM-V 2009 sieht vor, dass es künftig auch VoI Betreibern, die selbst über keine Infrastruktur verfügen, ermöglicht wird, geografische Rufnummern für ihre Kunden einzusetzen.

Im Bereich Mehrwertdienste wurden die Regelungen punktuell ergänzt und vor allem die Nachweispflichten über die Einhaltung dieser Schutzbestimmungen im Falle eines Rechnungseinspruchs konkretisiert. Zur Übersichtlichkeit der Bestimmungen in diesem Abschnitt wurden diese nach der Art der Diensteerbringung unterteilt.

Nach Abschluss der entsprechenden Vorbereitungsarbeiten dazu liegt nun ein Entwurf für die KEM-V 2009 dahingehend vor, welcher nun gemäß § 128 TKG 2003 konsultiert wird.

Stellungnahmen zum Entwurf der KEM-V 2009 senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 30.01.2009 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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