TKK: Konsultationen nach § 128 TKG 2003 KonsultationsdokumentThema:Öffentliche Konsultation der Telekom-Control-Kommission zu F 5b/04: Antrag der Telekom Austria TA AG gemäß § 57 Abs. 4 TKG 2003 auf Änderung von FrequenznutzungsrechtenDatum:31. 10. 2007Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den von der Telekom Austria TA AG eingebrachten Antrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG 2003 auf Änderung von Frequenznutzungsrechten. Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt. Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme "F 5b/04" bis spätestens 23.11.2007 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 A-1060 Wien; Österreich DownloadsF_05b04-Maßnahmenentwurf (PDF, 35.8kB)