TKK: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation zu RVON 3/2015 - Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Einmeldung von Daten an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten
Datum:11. 02. 2016

Gemäß § 13a Abs 7 TKG 2003 hat die RTR-GmbH mit Verordnung die näheren Bestimmungen über die Modalitäten, insbesondere über Art, Umfang, Struktur und Datenformat der ihr als Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten zugänglich zu machenden Informationen und über die Abfrage dieser Daten festzulegen. Vor Erlassung dieser Verordnung ist interessierten Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zudem ist gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der konsultierte Verordnungentwurf betrifft Detailregelungen über Art, Umfang, Struktur und Datenformat der der RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten einzumeldenden Informationen.

Der Entwurf steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 10.03.2016, 12:00 Uhr, einlangend, an 

ZIS@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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