TKK: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation zu M 1.5/15 – Markt für lokalen Zugang – Konsultation eines Maßnahmenentwurfs
Datum:07. 02. 2017

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Marktdefinition und -analyse des Vorleistungsmarktes für lokalen Zugang. Dieser Markt ist für eine sektorspezifische Regulierung weiterhin relevant. Es werden u.a. Verpflichtungen in Bezug auf Zugang, Entgeltkontrolle, Gleichbehandlung und getrennte Buchführung im Maßnahmenentwurf vorgesehen.

Der Entwurf steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf „M 1.5/15” bis spätestens 17.03.2017, 12:00 Uhr an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Österreich

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