TKK: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation zu M 1.1/15 - Terminierung in individuellen öffentlichen Mobiltelefonnetzen
Datum:13. 10. 2015

Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der Entwurf der Vollziehungshandlung betrifft die Änderungen der Bescheide der Telekom-Control-Kommission zu M 1.10/12-99, M 1.10/12-100, M 1.10/12-101, M 1.10/12-102 vom 30.9.2013, zu M 1.12/12-42 vom 14.7.2014 sowie zu M 1/14-50 vom 15.6.2015 dahingehend, dass die in den genannten Bescheiden angeordneten Entgelte nur für Verkehr zur Anwendung kommen, der in Österreich oder einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes originiert.

Der Entwurf steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 29.10.2015 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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