KommAustria: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation zu KOA 6.300/18-007 – Marktdefinition und Marktanalyse der Märkte zur Verbreitung von Rundfunk im Sinne des BVG-Rundfunk oder Rundfunkzusatzdiensten – Konsultation des Maßnahmenentwurfs
Datum:09. 05. 2018

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß dem Telekommunikationsgesetz 2003 zu gewähren, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 dem nicht entgegensteht.  

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte zur Verbreitung von Rundfunk im Sinne des BVG-Rundfunk oder Rundfunkzusatzdiensten sowie die Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb gegeben ist, und gegebenenfalls die Aufhebung, Beibehaltung, Änderung oder Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen.

Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 06.06.2018 an

rtr@rtr.at

oder

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
p.A. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Österreich

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