RTR-GmbH: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009)
Datum:11. 02. 2010

Gemäß § 128 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I 70/2003 idgF, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 30. November 2009 (2009/884/EG) wurde die Entscheidung 2007/116/EG im Sinne der Ergänzung um zwei weitere mit 116 beginnende Rufnummern abgeändert.

Im Anhang dieser Entscheidung wurden der Beratungsdienst für Opfer von Verbrechen 116 006 und der Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen 116 117 hinzugefügt, wobei beide Dienste als solche von sozialem Wert ermittelt wurden, womit sie für die Nutzung harmonisierter Rufnummern von sozialem Wert in Betracht kommen.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit ab dem 15. April 2010 die im Anhang dieser Entscheidung aufgeführten Rufnummern zugeteilt werden können.

Hinsichtlich der öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste 141 wird aufgrund der Ausgestaltung des Dienstes eine Ausnahmeregelung dahingehend getroffen, dass die Beschaltung eines Tonbandes unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.

Weiters erfolgt eine Anpassung im Bereich der Mehrwertdienste, damit die Erreichbarkeit von International Shared Cost Numbers (ISCN, „00 808 xxxxxxxx“) auch österreichischen Endkunden gesetzeskonform angeboten werden kann. Dabei ist insbesondere die Vorgabe des § 24 Abs 2 TKG 2003 idgF zu berücksichtigen, der die RTR beauftragt, nähere Bestimmungen über eine transparente und den erforderlichen Schutz der Nutzer beachtende Erbringung von Mehrwertdiensten festzulegen.

 

Von der RTR-GmbH wurde der vorliegende Entwurf zur Novelle der KEM-V 2009 erstellt, der nun gemäß § 128 TKG 2003 bis 11.03.2010 konsultiert wird.

Zur leichteren Lesbarkeit sind im Konsultationsdokument sowohl der Text der Novelle (Änderungsmodus) als auch die erläuternden Bemerkungen (grau hinterlegt) enthalten.

Stellungnahmen zum Entwurf der Novelle der KEM-V 2009 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 11.03.2010 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

 

Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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