RTR-GmbH: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009)
Datum:15. 03. 2016

Die Regulierungsbehörde hat interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Im vorliegenden Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) werden Anpassungen der folgenden Regelungen vorgenommen:

  • Nutzungskriterien geografischer Rufnummern
  • Rufnummern dürfen nicht länger als 2 Jahre ungenutzt sein
  • Nutzungsanzeige-Änderungen aufgrund Novelle des TKG 2003
  • Notwendiges Gesprächsvolumen bei Kurzrufnummern mit Stern
  • Neue Kurzrufnummer für Gesundheits-Dienst
  • eCall
  • SMS zu 112

Von der RTR-GmbH wird der vorliegende Entwurf zur 6. Novelle der KEM-V 2009 nun gemäß § 128 TKG 2003 bis 20.04.2016 konsultiert.

Zur leichteren Lesbarkeit ist im Konsultationsdokument der Text der Novelle im Änderungsmodus in die aktuell gültige Fassung der Verordnung eingearbeitet, erläuternde Bemerkungen sind jeweils direkt angefügt. Zur Übersicht der Änderungen steht eine "Kurzversion" ergänzend zur Verfügung.

Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Novelle der KEM-V 2009 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 20.04.2016 an


konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.

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