RTR-GmbH: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009)
Datum:09. 07. 2013

Dem artikulierten Bedarf nach kurzen Rufnummern für tariffreie Dienste soll mit der Einführung von Kurzrufnummern mit einem Erkennungszeichen, dem Stern, Rechnung getragen werden. Ein wesentlicher Vorteil kurzer Rufnummern ist die leichte Merkbarkeit und daher die einfachere Bewerbung.

Der vorliegende Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) legt die Rahmenbedingungen für den möglichen neuen Rufnummernbereich für "Öffentliche Kurzrufnummern mit Stern" fest. Weiters werden die Befristung der Ausnahme für Sprachdienste von der Mehrwertdienstedefinition aufgehoben sowie ein redaktioneller Fehler berichtigt.

Von der RTR-GmbH wird der vorliegende Entwurf zur 4. Novelle der KEM-V 2009 nun gemäß § 128 TKG 2003 bis 26.08.2013 konsultiert.

Zur leichteren Lesbarkeit ist im Konsultationsdokument der Text der Novelle im Änderungsmodus in die aktuell gültige Fassung der Verordnung eingearbeitet. Die erläuternden Bemerkungen sind zur Information beigelegt.

Gemäß §§ 17 und 18 BHG 2013 ist seit 01.01.2013 bei Änderungen von Gesetzen und Verordnungen im Vorfeld eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) durchzuführen. Die für diese Novelle der KEM-V 2009 relevante Folgenabschätzung steht am Ende der Seite zum Download zur Information zur Verfügung. Weitere Informationen zur wirkungsorientierten Folgenabschätzung finden Sie unter http://www.wfa.gv.at/.

 

ACHTUNG: Verlängerung der Stellungnahmefrist!
Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Novelle der KEM-V 2009 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 26.08.2013 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria



Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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