RTR-GmbH: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf einer 3. Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009)
Datum:18. 04. 2012

Gemäß § 128 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz 2003 in der geltenden Fassung hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die wesentlichen Inhalte des Entwurfes der 3. Novelle der KEM-V 2009 sind:

Gemäß den Vorgaben der Nummernübertragsverordnung 2012 (NÜV 2012), BGBl II Nr 48/2012, welche am 1. März 2012 in Kraft trat, ist die Ansage des Zielnetzes bei Wahl einer portierten mobilen Rufnummer nunmehr nur noch auf ausdrückliches Verlangen des Teilnehmers anstatt wie bisher verpflichtend festgelegt. Daher wurde dieses auf ein Präfix zur Aktivierung bzw. Deaktivierung der optionalen Ansage geändert.

Die Nutzung des Rufnummernbereiches 05 für private Netze steigt stetig. Die Antragsberechtigung wurde für Behörden mit bundes- oder landesweiter Zuständigkeit erweitert.

Es wurde die Verpflichtung zum Betrieb einer Störungsmelde­stelle im Rufnummernbereich 111x gestrichen, da künftig im Rufnummernbereich 11x, insbesondere hinter 111x, EU-weit harmonisierte Dienste angesiedelt werden sollen. Störungsmeldestellen sind künftig hinter quellnetztarifierten oder tariffreien Rufnummern anzubieten.

Im Bereich der Mehrwertdienste wurde in den Rufnummernbereichen 810, 820 und 821 durch eine Anzeigepflicht des Endkundentarifes bei der RTR-GmbH – die diesen auf ihrer Website veröffentlicht – eine Möglichkeit für Endkunden geschaffen , das zur Anwendung kommende Entgelt vor Anrufe in diese Rufnummernbereiche in Erfahrung zu bringen.

Von der RTR-GmbH wurde der vorliegende Entwurf zur 3. Novelle der KEM-V 2009 erstellt, der nun gemäß § 128 TKG 2003 bis 21.05.2012 konsultiert wird.

Zur leichteren Lesbarkeit ist im Konsultationsdokument der Text der Novelle im Änderungsmodus in die aktuell gültige Fassung der Verordnung eingearbeitet. Die erläuternden Bemerkungen sind zur Information beigelegt.

Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Novelle der KEM-V 2009 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 21.05.2012 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria



Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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