Förderentscheidungen zum 2. Antragstermin 2015
Die Förderlisten dienen ausschließlich der Vorabinformation.
Die offiziellen schriftlichen Förderzusagen über die Förderentscheidung mit Durchführungszeitraum, Höhe der förderbaren Kosten sowie allfälligen Abweichungen vom Antrag oder zusätzlichen Auflagen und Bedingungen werden den Fördernehmern im Juli 2015 übermittelt. Auch die Informationen über abgelehnte Anträge werden im Juli zugestellt.
Wichtige Information zur Ausbildungsförderung:
Aufgrund der Novellierung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, deren Art. 31 die Grundlage für die Ausbildungsförderung der Fonds bildet, mussten sämtliche Förderquoten der Ausbildungsförderung um jeweils 10 % verringert werden, um eine unionskonforme Fördervergabe zu gewährleisten und etwaige Rückzahlungen hintanzuhalten.
Die verringerten Förderquoten werden derzeit in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien in den Richtlinientext eingearbeitet und der Europäischen Kommission zur Kenntnis gebracht.
Die bei diesem Antragstermin vergebenen Ausbildungsförderungen wurden daher bereits seitens der RTR-GmbH um jeweils 10% verringert und entsprechen somit den rechtlichen Vorgaben.
Die RTR-GmbH teilt mit, dass der Geschäftsführer für den Fachbereich Medien nach Stellungnahme durch den Fachbeirat in seiner Sitzung vom 26.06.2015 folgende Förderentscheidungen in Aussicht genommen hat: