Richtlinien über die Vergabe von Mitteln des Digitalisierungsfonds zur Förderung der Einführung des DAB+ Regelbetriebes (De-minimis-Beihilfe)
Für die Vergabe von Mitteln des Digitalisierungsfonds zur Förderung der Einführung des DAB+ Regelbetriebes wurden von der RTR-GmbH erstmals am 27.02.2018 Richtlinien erlassen. Diese bleiben bis 26.02.2021 in Geltung. Diese Förderung unterliegt den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L352 vom 24.12.2013, S.0001 („De-minimis“-VO). Diese Richtlinien stellen die Grundlage für die Vergabe von Förderungen dar und stehen weiter unten zum Download bereit.