Roaming in der EU

Sorry, this page is not available in your preferred language.

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zu den Themen: 

Die EU-Roaming-Regelung – „Roam like at Home”

Die EU-Roaming-Regelung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. 

In all diesen Ländern zahlen Sie – mit gewissen Einschränkungen – für die Nutzung Ihres Mobiltelefons dasselbe wie in Österreich; es gilt der Grundsatz „Roam like at Home“ (kurz RLAH).

Hat man also einen Tarif, in dem Minuten, SMS und Datenvolumen enthalten sind, dann werden diese Einheiten – genau wie im Inland – auch bei Nutzung im EU-Ausland abgezogen. Bei einem Tarif ohne inkludierte Einheiten wird derselbe Preis verrechnet, wie wenn man das Handy im Inland nutzt (maximal der Preis in ein anderes österreichisches Netz). 

Es gibt jedoch Einschränkungen:

In welchen Fällen gilt „Roam like at Home” nicht?

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Betreiber nach wie vor zusätzliche Kosten für Roaming – also Kosten, die bei gleicher Nutzung im Inland nicht anfallen würden – verrechnen.

Der Betreiber muss seine Kundinnen und Kunden aber jedenfalls im Vertrag informieren, bevor er zusätzliche Kosten für Roaming (Roamingaufschläge) verrechnet.

Zusatzkosten für Roaming können eintreten:

  • wenn ein Betreiber „Roam like at Home“ nicht wirtschaftlich anbieten kann, hat dieser die Möglichkeit, bei der Regulierungsbehörde zu beantragen, dass er weiterhin einen Aufschlag auf den nationalen Preis für Roaming verrechnen darf. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter Tragfähigkeit.
  • wenn man überwiegend Roaming nutzt und sich überwiegend im EU-Ausland aufhält bzw. wenn man dem Betreiber nicht nachweisen kann, dass man ein Naheverhältnis zu dem Land hat, in dem man den Mobilfunkvertrag hat – wenn dieser einen solchen Nachweis verlangt. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter Fair Use Policy.
  • bei manchen Tarifen ab einem bestimmten Datenverbrauch. Das konkrete Limit muss für jeden Tarif anhand einer vorgegebenen Formel individuell berechnet werden. Sie müssen dieses Limit aber nicht selbst berechnen – Betreiber müssen ihre Kundinnen und Kunden darüber informieren, ob es für ihren Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch dieses ist. 

 
Beispiel: Wenn keine sonstigen Einschränkungen vorliegen, gilt bei einem Tarif mit 10 GB inkludiertem Datenvolumen, 1.000 Minuten und 1.000 SMS zum Preis von 20 Euro (ohne USt), dass mindestens 11,42 GB auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwendet werden dürfen*. Ab dieser Grenze von 11,42 GB darf der Betreiber bei diesem Tarif Zusatzkosten (Roamingaufschläge) verrechnen.

*Die Berechnungsformel lautet in diesem Fall: 20/3,5 x 2. (3,5 Euro ist der maximale Preis, den sich Betreiber für Datenroaming gegenseitig verrechnen.) 

In den Downloads finden Sie weitere Berechnungsbeispiele und Erklärungen.
 

Roam like at Home gilt in Großbritannien vorläufig bis Ende 2020

Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer, die Verträge mit österreichischen Mobilfunkbetreibern haben und sich in Großbritannien aufhalten, derzeit nichts. Für Telefonate, Versenden von SMS und Surfen im Internet gelten – vorläufig bis Ende 2020 –  die europäischen Schutzbestimmungen sowie die Tarife „Roam like at home“. Auch die Tarif-Obergrenzen für SMS, Festnetz- und Mobiltelefonie von Österreich nach Großbritannien bleiben vorläufig gleich.

Gelten die EU-Regelungen auch für Gespräche von Österreich ins Ausland?

Bitte beachten Sie zudem, dass Telefonieren von Österreich ins Ausland – mit einer österreichischen SIM-Karte – nicht als Roaming gilt und solche Gespräche (bzw. SMS) nicht unter die EU-Roaming-Verordnung fallen. Was solche sogenannten Auslandsgespräche (bzw. SMS) kosten, erfahren Sie bei Ihrem Mobilfunkbetreiber. 

Ab 15. Mai 2019 gelten allerdings auch für Verbraucher und Verbraucherinnen Preisgrenzen. Nähre Information finden Sie auf der Seite "Telefonate und SMS in die EU".

 

Wahl eines alternativen Roamingtarifs

Bei einigen Betreibern können Sie sich bewusst für einen alternativen Roamingtarif bzw. ein Roamingpaket entscheiden. In diesem Fall gelten die jeweils vereinbarten Entgelte.

Bei Wahl eines alternativen Roamingtarifs muss Sie Ihr Betreiber darüber informieren, welche Vorteile Sie im Gegensatz zu den regulierten Tarifen verlieren, wenn Sie diesen Tarif wählen.

Ein Wechsel zu einem alternativen Roamingtarif und zurück zu den regulierten Tarifen muss jederzeit, kostenlos und innerhalb eines Tages durchgeführt werden. Eine anfängliche Mindestvertragsdauer von zwei Monaten ist jedoch zulässig, sodass möglicherweise nach Abschluss Ihres alternativen Roamingvertrages dieser erst nach Ablauf der ersten zwei Monate gekündigt werden kann.

Tipp: Prüfen Sie vor einer Reise ins Ausland, welcher Roamingtarif bzw. welches Roamingpaket für Ihren Vertrag gilt. Lesen Sie dazu Ihren Vertrag oder fragen Sie bei der Servicehotline Ihres Betreibers nach.

Tarife ohne Roaming

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Roamingdienste anzubieten. Achten Sie deshalb bei der Wahl Ihres Tarifes darauf, dass dieser auch die von Ihnen gewünschten Leistungen enthält. Zu einem Tarif ohne Roaming ist die Zubuchung von Roaming nicht möglich. Falls Sie sich für einen Tarif ohne Roaming entscheiden und später doch Roaming nutzen wollen, müssten Sie einen Tarifwechsel durchführen. Wenn Sie eine Mindestvertragsdauer vereinbart haben, kann das unter Umständen gar nicht möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Taktung

Die Taktung richtet sich grundsätzlich nach der vereinbarten Taktung des inländischen Tarifs. Nur im Falle der Verrechnung eines Aufschlages gilt folgende abweichende Taktung für den Aufschlag:

  • Abgehende Telefonate: höchstens 30 Sekunden zu Beginn des Telefonats, danach sekundengenaue Abrechnung
  • Ankommende Telefonate: sekundengenaue Abrechnung,
  • Datendienste: kilobytegenaue Abrechnung

Anrufe zur Mobilbox

Für die Umleitung von Anrufen zur Mobilbox dürfen Ihnen keine Kosten verrechnet werden, wenn Sie sich in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat als Ihrem Heimatstaat befinden. Das heißt, wenn Ihnen ein Anrufer eine Nachricht auf der Mobilbox hinterlässt, ist das für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihre Mobilbox allerdings abhören, wird Ihnen dieser Anruf als aktives Telefonat verrechnet.
 

Downloads