Roaming
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Auf dieser Seite bieten wir Informationen zu den Themen:
Roaming in und außerhalb der EU
Bei Roaming im Ausland macht es einen erheblichen Unterschied, ob man sich innerhalb der EU oder außerhalb der EU befindet. In der EU – sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen – gelten die Regeln der EU-Roaming-Verordnung. In diesen Ländern kann das Mobiltelefon zu fast gleichen Bedingungen genutzt werden wie in Österreich. Es gilt der Grundsatz „Roam like at Home“.
Außerhalb der EU bestehen nur wenige Schutzvorschriften. Zwei sehr wichtige Regeln der EU-Roaming-Verordnung gelten jedoch weltweit (außer auf Schiffen und in Flugzeugen):
Kostengrenze für Datenroaming
Bei österreichischen Betreibern ist in der Regel ein Kostenlimit von 60 Euro voreingestellt. Sicherheitshalber sollten Sie sich aber vergewissern, dass das Limit bei Ihrem Vertrag aktiviert ist. Viele Betreiber bieten auch an, dass man andere, individuelle Kostengrenzen festlegen kann.
Ihr Betreiber darf Ihnen nicht mehr als das (gewählte) Limit verrechnen, außer Sie erlauben es ausdrücklich. Wenn 80 Prozent der Kostengrenze erreicht sind, erhalten Sie eine Nachricht und eine weitere bei Verbrauch des Höchstbetrages. In dieser Nachricht steht, was Sie tun müssen, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste im Ausland bis zum Ende Ihrer Rechnungsperiode gesperrt.
Diese Regelung gilt weltweit (mit Ausnahme des Roamings auf Flugzeugen und Schiffen).
Roaming-Informations-SMS
Wenn Sie ins Ausland reisen, erhalten Sie von Ihrem Betreiber automatisch eine Nachricht per SMS. In dieser Nachricht sehen Sie die Kosten für Anrufe und SMS; wenn Sie auch Datenroaming nutzen, werden Sie zusätzlich auf die Kosten dafür hingewiesen. Außerdem werden Sie informiert, wie Sie Datenroaming von Ihrem Betreiber abschalten lassen können.
Diese Informations-SMS können Sie jederzeit kostenlos abbestellen bzw. auch wieder bestellen.
Diese Regelung gilt weltweit (mit Ausnahme des Roamings auf Flugzeugen und Schiffen).
Wichtige Ausnahme: Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen
Die Regelungen der Roaming-Verordnung gelten nicht auf Schiffen und in Flugzeugen.
Auf Schiffen (Kreuzfahrtschiffen, Fähren etc.) und Langstreckenflügen werden oft eigene Roamingnetze angeboten. Es gelten eigene, oft sehr teure Roamingentgelte; es gibt hier keinerlei Schutzvorschriften. Betreiber müssen nicht über Kosten informieren (zB per Informations-SMS). Auch das 60-Euro-Limit für Datenroaming gilt nicht. Sie sollten daher bei der Handynutzung auf Schiffen besonders sorgfältig sein – hohe Kosten können entstehen!
Die meisten österreichischen Betreiber wenden dennoch – freiwillig – das 60-Euro-Limit für die Datennutzung und das Informations-SMS beim erstmaligen Einbuchen in das Netz auch auf Schiffen an.
WLAN und Co: Alternativen zu Roaming im Ausland
WLAN
Eine gute Alternative ist die Nutzung lokaler WLANs, die häufig auch kostenfrei angeboten werden. Achten Sie aber darauf, dass das Datenroaming auch wirklich deaktiviert ist. Funktioniert nämlich das WLAN nicht, schalten die meisten Handys automatisch wieder auf das Mobilfunknetz um.
Ausländische SIM-Karten
Bei einem Aufenthalt außerhalb der EU kann der Kauf einer lokalen (ausländischen) SIM-Karte sinnvoll sein. Mit dieser lässt es sich wesentlich günstiger telefonieren und surfen. Beachten Sie aber, dass Sie dann eine neue, ausländische Rufnummer haben und unter der österreichischen Mobilfunkrufnummer für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes nicht erreichbar sind.
Für Datendienste bietet sich diese Alternative allerdings besonders an, weil hier die Rufnummer keine Bedeutung hat.
Hinweis: Um eine ausländische SIM-Karte mit Ihrem österreichischen Mobiltelefon verwenden zu können, darf dieses keinen "SIM-Lock" haben. Meist sind österreichische Mobiltelefone nämlich für alle Betreiber außer für das "Heimatnetz" gesperrt.
Unbeabsichtigtes Roaming im grenznahen Gebiet
Es ist in der Nähe von Grenzen durchaus möglich, dass Ihr Handy oder Ihre Datenkarte ohne Ihr Zutun ein ausländisches Netz auswählt, auch wenn Sie sich in Österreich befinden. Die Reichweite von Mobilfunknetzen stimmt mit den Staatsgrenzen nicht genau überein. So kann unerwünschtes Roaming z.B. an der Grenze zur Schweiz noch immer sehr teuer werden. Gleiches kann zum Beispiel bei einem Griechenland-Urlaub in der Nähe zur Türkei passieren.
Schutz vor unerwünschtem Roaming durch Roamingsperren
Wenn Sie verhindern wollen, dass Ihnen unerwünschte Roamingkosten entstehen, schalten Sie am besten vor einem Aufenthalt im Ausland oder in grenznahen Gebieten die Roaming-Funktion Ihres Handys aus. Das können Sie entweder beim Betreiber veranlassen oder selbst machen. Meist können Sie im Kundenportal oder in den Einstellungen Ihres Handys Roaming bzw. Datenroaming ein- und ausschalten.
Es gibt verschiedene Roamingsperren. Besonders sinnvoll sind Roamingsperren, die nur das Roaming außerhalb der EU unterbinden. Nur dort kann Roaming noch sehr teuer sein. Mit einer solchen Roamingsperre sind Sie insbesondere zuverlässig vor unerwünschtem Roaming z.B. im grenznahen Bereich zur Schweiz geschützt. Trotzdem können Sie das kostengünstige Roaming innerhalb der EU verwenden.
Leider bieten noch nicht alle Mobilfunkbetreiber eine solche Sperrmöglichkeit an. Oft hat man nur die Möglichkeit, Roaming komplett zu sperren. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Betreiber ein solches Service (selektive Roamingsperre für außerhalb der EU) im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden anbieten.