Meldestelle Rufnummernmissbrauch
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Werden Sie durch Ping-Anrufe oder sonstige störende Anrufe belästigt? Teilen Sie uns dies bitte mit. Die RTR-GmbH ist auf Ihre Mithilfe bei der Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch angewiesen.
Veröffentlichung verdächtiger Rufnummern und aktuelle Beobachtungen
Die bekanntgegebenen Daten werden verwendet, um gezielt Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch zu ergreifen. Ebenso können wir mit Ihrer Mithilfe dem Gesetzgeber Vorschläge machen, wenn noch zusätzlicher Regelungsbedarf besteht.
Hinweis zum Datenschutz: Wir verwenden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich für die oben angeführten Zwecke. Geben Sie uns personenbezogene Daten bekannt, werden wir diese innerhalb von zwei Monaten löschen.
Nähere Informationen zu unerwünschten Anrufen, E-Mails und SMS
Manipulation von Rufnummern
Rufnummern können relativ leicht gefälscht werden (siehe FAQ zur Rufnummer des Anrufers). Betreiber haben kaum Möglichkeiten zu kontrollieren, ob die signalisierte Rufnummer stimmt oder nicht, wenn die Manipulation nicht im eigenen Netz stattgefunden hat.
Technisch gesehen ist die Rufnummer des rufenden Telefonanschlusses nicht für das erfolgreiche Herstellen einer Telefonverbindung notwendig (Dies kann man mit einer Postkarte, auf die man einen falschen oder überhaupt keinen Absender schreibt und die trotzdem zugestellt wird, vergleichen).
Besonders ärgerlich ist es, wenn die eigene Rufnummer dafür verwendet wird, um andere Personen zu belästigen:
Die Betroffenen erhalten unzählige Anrufe von unbekannten Personen, die sich über belästigende Anrufe (z.B. Werbeanrufe) mit der Nummer der Betroffenen beschweren. Wenn die belästigenden Anrufe nicht zustande gekommen sind, erfolgen auch Anrufe bei den Betroffenen, weil die belästigten Personen die unbekannte Nummer am Display zurückrufen. Dies deutet darauf hin, dass die Rufnummer der Betroffenen von fremden Personen missbraucht wird (sogenanntes Call ID Spoofing). Diese Fälle können je nach Anzahl der bei den Betroffenen einlangenden Anrufe höchst unangenehm sein und z.B. bei Unternehmen auch den Geschäftsbetrieb empfindlich stören.
Ein Anruf mit gefälschter Rufnummer ist rechtswidrig, weshalb eine schriftliche Anzeige an das Fernmeldebüro gerichtet werden kann, das für die Führung eines allfälligen Verwaltungsstrafverfahrens zuständig ist.
Die Kontaktdaten des Fernmeldebüros finden Sie auf unserer Website.
Wir weisen aber darauf hin, dass es schwierig sein wird, die Täter zu ermitteln. Wenn die Anrufe mit manipulierter Rufnummer aus dem Ausland zugestellt werden, wird es faktisch nicht möglich sein, diese rückzuverfolgen. Eine Anzeige wird daher eher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Fortdauer des Missbrauchs der Telefonnummer der Betroffenen haben.
In diesem Bereich ist daher die Lage nicht zufriedenstellend und es gibt keine "Patentrezepte", wie sich die Betroffenen gegen diesen Missbrauch ihrer Telefonnummer schützen können. Man kann kurzfristig daher nur hoffen, dass die Verwendung der betroffenen Rufnummer für derartige Belästigungen anderer Teilnehmer rasch aufhört.
Ein letzter Ausweg kann der Wechsel der Rufnummer sein, welcher aber natürlich immer mit Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden ist.
Wie können Sie unerwünschte Anrufe vermeiden?
- Gehen Sie sorgfältig mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer um.
- Geben Sie Ihre Telefonnummer nur gezielt an seriöse Unternehmen weiter.
- Erteilen Sie nicht vorschnell Ihre Zustimmung zu Werbezwecken kontaktiert bzw. angerufen zu werden. Sie können jederzeit eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen.
Wenn Sie bereits unerwünschte Anrufe erhalten, gibt es folgende Möglichkeiten, um diese zu reduzieren:
- Nehmen Sie Anrufe im Zweifelsfall nicht an, wenn Sie eine unbekannte Nummer auf dem Display sehen! Rufen Sie nicht zurück! Sollte der Anrufer wirklich mit Ihnen in Kontakt treten wollen, wird er Sie nochmals kontaktieren.
- Recherchieren Sie die angezeigte Nummer, um festzustellen, aus welchem Land der Anruf stammen könnte; bei missbräuchlich verwendeten Rufnummern findet man im Internet leicht entsprechende Hinweise.
- Bei den meisten Smartphones gibt es die Möglichkeit, Anrufe von bestimmten Nummern zu blockieren bzw. abzuweisen. Einige Betreiber bieten eine so genannte „selektive Rufnummern-Sperre“ an. Das ist die Möglichkeit, eingehende Anrufe einer bestimmten Rufnummer zu sperren. Ihr Betreiber ist aber gesetzlich nicht verpflichtet, Ihnen eine solche „selektive Rufnummern-Sperre“ einzurichten.
Für Smartphones bietet sich z.B. die Software „Call Blocker“ an, die ungebetene Anrufer automatisch abweist.
Bei den häufig wechselnden Nummern der Anrufer helfen diese Mittel allerdings nur begrenzt. Auch setzen sie voraus, dass tatsächlich die richtige Rufnummer angezeigt wird, was nicht immer der Fall ist.
Beachten Sie:
Fühlen Sie sich durch telefonische Belästigungen in Ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt, unter Umständen sogar bedroht oder verängstigt, so zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen. Wenden Sie sich an die Polizei oder Beratungsstellen (etwa die Frauenhelpline unter 0800/222 555 oder per Chat über http://www.haltdergewalt.at)