Telefonate und SMS in die EU
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Seit dem 15. Mai 2019 sind Auslandsgespräche und SMS innerhalb der EU bzw. des EWR für viele Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger. Ein Telefonat von Österreich in ein Land der EU bzw. des EWR kostet maximal 22,8 Cent pro Minute. Bei einem SMS sind die Kosten mit 7,2 Cent limitiert. Die Umstellung auf diesen Tarif erfolgte in den meisten Fällen automatisch.
Welche Leistungen, Tarife bzw. Tarifbestandteile sind von der Preisregulierung umfasst?
- Gilt nur für Telekomverträge mit Verbrauchern. Wenn Sie daher als Unternehmer einen Telekomvertrag abschließen gilt, die Preisregulierung nicht.
- Telefonate und SMS von Österreich in ein Land der EU bzw. zu einem späteren Zeitpunkt auch des EWR. Die Anwendbarkeit für den EWR erfordert noch eine Umsetzung im EWR-Abkommen. Der genaue Zeitpunkt dieser Umsetzung ist noch nicht bekannt, sollte aber 2020 erfolgen.
- Mobilfunktarife, Festnetztarife und Tarife für Telefonate von Telefonzellen
- Verbrauchsabhängig verrechnete Tarifbestandteile (z.B. Verrechnung pro Minute oder SMS)
- Prepaidprodukte („Wertkarten“), soweit diese verbrauchsabhängig verrechnet werden.
Welche Tarife bzw. Tarifbestandteile sind nicht von der Preisregulierung umfasst?
- Verträge mit Unternehmern
- In einem Pauschalpreis enthaltene Auslandsminuten bzw. SMS
- z.B. Im Grundentgelt sind bereits eine bestimmte Anzahl von Min/SMS in die EU und auch in bestimmte Länder außerhalb der EU inkludiert
- Hinweis: Die Entgelte die nach dem Verbrauch der inkludierten Mengen verbrauchsabhängig verrechnet werden, unterliegen allerdings wiederum der Preisregulierung!
- Zusatzpakete, die eine bestimmte Anzahl von Min/SMS beinhalten
- Kosten für Mehrwertdienste, wenn diese überhaupt grenzüberschreitend erreichbar sein sollten.
Kann man zusätzliche, abweichende "alternative" Tarife wählen?
Ja, es ist möglich, weiterhin einen anderen Tarif zu wählen bzw. einen solchen zu behalten, der in Ergänzung zum Basistarif besondere Entgelte für Verbindungen ins Ausland vorsieht. Bei diesem können auch höhere Entgelte für Verbindungen in die EU vorgesehen sein. Betreiber müssen allerdings auf Ihren Wunsch hin jederzeit kostenfrei wieder auf den regulierten Tarif binnen eines Werktages umstellen. Sie können auch wieder auf den alternativen Tarif umsteigen. Den Betreiber treffen zusätzlich Informationspflichten über die Vor- und Nachteile der Tarifwahl.
Was ist sonst noch zu beachten?
- Die Taktung von regulierten Auslandsverbindungen in die EU ist mit 60/60 beschränkt. Es darf daher maximal jede angefangene Minute voll verrechnet werden.
- Sollten bei Ihrem Tarif Setupkosten für ein Telefonat verrechnet werden, darf der Gesamtpreis (Entgelt pro Minute plus Setupkosten) die regulierten 22,8 Cent pro Minute nicht überschreiten. Bei Setupkosten handelt es sich um die Kosten für die Herstellung einer einzelnen Verbindung. In Österreich werden solche Kosten faktisch nicht verrechnet.
- Im Ausland erreichbare kostenfreie Rufnummern unterliegen auch der Preisobergrenze von 22,8 Cent pro Minute. Wenn Sie daher von Österreich aus eine im EU-Ausland „kostenfreie“ Rufnummer anrufen, kann das für Sie kostenpflichtig sein.
- Rufnummern, die mit 00800 beginnen (International Freephone Service), sind für Sie von Österreich aus immer kostenfrei.
- Wenn ein Betreiber die regulierten Tarife nicht wirtschaftlich anbieten kann, hat dieser die Möglichkeit, bei der Regulierungsbehörde zu beantragen, dass er weiterhin höhere Preise verrechnen darf. Derzeit hat in Österreich kein Betreiber eine derartige Ausnahme beantragt.