Broadcasting fees
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Angelegenheiten der Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührengesetz (RGG) gehören nicht in die Zuständigkeit der KommAustria. Wir können daher dazu keine näheren Auskünfte erteilen und in keiner Weise tätig werden.
Zuständig für die Vollziehung des Rundfunkgebührengesetzes (RGG) als Abgabenbehörde erster Instanz ist ausschließlich die GIS Gebühren Info Service GmbH. Bitten wenden Sie sich mit Ihren Anliegen daher an die GIS, auf ihrer Website finden Sie auch weitere Informationen:
GIS Gebühren Info Service GmbH
Die Aufsicht über die GIS liegt nach § 5 Abs. 6 RGG beim Bundesminister für Finanzen (BMF). Gegen Bescheide der GIS ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht möglich (§ 6 Abs. 1 RGG).
Hinsichtlich des mit den Rundfunkgebühren eingehobenen ORF-Programmentgelts (§ 31 ORF-G) bestehen hingegen in gewissem Umfang Kompetenzen der KommAustria. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Regulierungsthemen ORF.