Problems with network operators
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Streit- und Beschwerdefälle zwischen Nutzern, Betreibern von Kommunikationsnetzen und -diensten und Interessensvertretungen können – wenn es die Übertragung von Rundfunk betrifft – der Regulierungsbehörde KommAustria vorgelegt werden (§ 122 iVm § 120 TKG 2003).
Die KommAustria hat damit die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH betraut, die diese Aufgabe auch für alle anderen Kommunikationsnetze und -dienste wahrnimmt.
Bitte beachten Sie, dass solche Streitfälle mit Netzbetreibern oder Dienstebetreibern lediglich die Rundfunkübertragung betreffen können (z.B. Kabelnetzbetreiber hinsichtlich des Fernseh- und Radioangebots oder Anbieter von PayTV-Abos). Beschwerden über die (inhaltliche) Qualität von Rundfunkprogrammen und audiovisuellen Mediendiensten können von der Schlichtungsstelle nicht entgegengenommen werden.