(0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939 Teilnehmernummern im Bereich für frei kalkulierbare Mehrwertdienste

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Rufnummern in den Bereichen (0)900, (0)901, (0)930, (0)931 oder (0)939 sind nationale Rufnummern und dienen grundsätzlich der Adressierung von Mehrwertdiensten.

Es kann aber auch ein Dienst, der nicht unter die Mehrwertdienstdefinition fällt, angeboten werden. Dies entbindet aber nicht von den für diesen Bereich zur Anwendung gelangenden Schutzbestimmungen!

Rufnummern im Bereich für frei kalkulierbare Mehrwertdienste bestehen aus einer dreistelligen Bereichskennzahl und einer sechsstelligen Teilnehmernummer, Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind unter Auflagen zulässig.

Tarifstufen für den Bereich 901:

(0) 901 01 x xxx EUR 0,10 pro Event
(0) 901 02 x xxx EUR 0,20 pro Event
(0) 901 03 x xxx EUR 0,30 pro Event
(0) 901 04 x xxx EUR 0,40 pro Event
(0) 901 05 x xxx EUR 0,50 pro Event
(0) 901 06 x xxx EUR 0,60 pro Event
(0) 901 07 x xxx EUR 0,70 pro Event
(0) 901 08 x xxx max. EUR 0,80 pro Event
(0) 901 09 x xxx max. EUR 0,90 pro Event
(0) 901 10 x xxx max. EUR 1,00 pro Event
(0) 901 20 x xxx max. EUR 2,00 pro Event
(0) 901 30 x xxx max. EUR 3,00 pro Event
(0) 901 40 x xxx max. EUR 4,00 pro Event
(0) 901 50 x xxx max. EUR 5,00 pro Event
(0) 901 60 x xxx max. EUR 6,00 pro Event
(0) 901 70 x xxx max. EUR 7,00 pro Event
(0) 901 80 x xxx max. EUR 8,00 pro Event
(0) 901 90 x xxx max. EUR 9,00 pro Event

Die Tabelle gilt gleichermaßen für den Bereich 931.

Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 86 bis 91 der KEM-V 2009.

Am Ende der Seite stehen die entsprechechenden Antragsformulare zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.

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