Antragstellung Publizistikförderung
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Online-Ansuchen
Als besondere Serviceleistung können im Jahr 2020 erstmals die Förderansuchen online über die eRTR-Webschnittstelle eingebracht werden.
Förderwerber benötigen für den Zugang zum Portal eine RTR-Benutzerkennung und für die Einreichung des Ansuchens eine elektronische Signatur.
Der Einstieg zu den Online-Formularen erfolgt über die eRTR-Webschnittstelle.
Benutzerkennung
Die Förderwerber werden eingeladen, bereits zu Beginn des Förderungszeitraums (ab 1. Jänner 2020) eine Benutzerkennung über die Email-Adresse ppf2020@rtr.at anzufordern und ihre Stammdaten zu erfassen.
Elektronische Signatur
Damit ein Antrag rechtskräftige Gültigkeit erlangt, muss dieser durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) (lt. Firmenbuch bzw. Vereinsregister) mittels elektronischer Signatur gezeichnet werden.
Die elektronische Signatur kann wie folgt besorgt werden:
1. über Finanzonline bzw. bei jedem Finanzamt
2. bei der Post (Handysignatur)
3. bei einer Registrierungsstelle
Da die Freischaltung der elektronischen Signatur einige Tage in Anspruch nimmt, sollte diese rechtzeitig vor dem Ende der Einreichfrist (31. März 2020) angefordert werden.
Der Einstieg zu den Online-Formularen erfolgt über die eRTR-Webschnittstelle (eRTR-Portal).
Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen.
Datenschutzerklärung
Nähere Informationen zur Datenschutzerklärung – Informationspflichten iSd Art 13 DSGVO, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Formulare zur Antragstellung
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Ansuchen online einzubringen, finden Sie hier die Formulare zur Antragstellung im PDF-Format.