Die Webschnittstelle
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Die Webschnittstelle für Bekanntgaben nach dem MedKF-TG
Bekanntgaben nach dem MedKF-TG müssen gemäß § 2 Abs. 3 elektronisch im Wege einer Webschnittstelle (Web-Interfaces) an die KommAustria erfolgen.
Der Einstieg in die Webschnittstelle ist über die Schaltfläche "eRTR" am oberen Ende jeder RTR-Website oder über https://egov.rtr.at/ abrufbar.
Jeder bekanntgabepflichtige Rechtsträger verfügt über einen eigenen Zugangscode (Benutzername und Passwort) zum Einstieg in diese Webschnittstelle. Die Vornahme der Bekanntgaben in der Webschnittstelle ist nach Eingabe dieses Zugangscodes im jeweiligen Bekanntgabezeitraum möglich.