Die Liste des Rechnungshofes
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Der Rechnungshof hat gemäß § 1 Abs. 3 des BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG MedKF-TG) der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur Sicherstellung der Vollständigkeit der bekanntzugebenden Daten eine Liste der ihm bekannten, seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger in elektronischer Form zu übermitteln.
Diese Liste ist halbjährlich zu aktualisieren.
Alle Rechtsträger, die der Rechnungshof der KommAustria auf Grundlage seiner Verpflichtung nach § 1 Abs. 3 BVG MedKF-TG nennt, werden vorderhand als bekanntgabepflichtig angesehen und erhalten daher die Zugangsdaten zur Webschnittstelle sowie eine Erstinformation zu ihren Bekanntgabepflichten nach dem MedKF-TG.
Die aktualisierte Gesamtliste ist auf der Homepage des Rechnungshofes abrufbar (www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun/Pruefen_und_Empfehlen.html