FAQ - Medientransparenz

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In welchem Format werden die bekanntgegebenen Daten veröffentlicht?

Die Veröffentlichung erfolgt als PDF-Datei. Die Rechtsträger werden alphabetisch aufgelistet. Die bekanntgegebenen Daten werden aufgeschlüsselt nach § 2 (Werbeaufträge und Medienkooperationen) und nach § 4 (Förderungen) wiedergegeben. Wenn ein Rechtsträger Daten bekannt gegeben hat, werden die Namen der Medien (bei § 2) oder der Medieninhaber (bei § 4) und die dazu gemeldeten Beträge veröffentlicht. Wurde eine Leermeldung abgegeben, wird diese Information veröffentlicht.

Darüber hinaus werden die Daten als Open Government Data (OGD) im CSV-Format veröffentlicht. Diese CSV-Datei hat nach derzeitigem Stand folgende Felder: Rechtsträger; Quartal; Bekanntgabe = {2=Bekanntgabe nach §2 MedKF-TG, 4=Bekanntgabe nach §4 MedKF-TG, 31=Bekanntgabe nach § 31 ORF-G}; Leermeldung = {0=keine Leermeldung, 1=Leermeldung}; Medium/Medieninhaber; Euro.

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