Ausländische Fernsehprogramme
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Gemäß den Bestimmungen der europäischen Fernsehrichtlinie (Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen") unterliegen alle Fernsehprogramme ausschließlich der Rechtsordnung und der Aufsicht des Staates, in diesem sie niedergelassen sind (so genanntes Sendestaatsprinzip). Aus diesem Grund können österreichische Behörden (wie die KommAustria) lediglich Beschwerden betreffend österreichische Fernsehveranstalter entgegennehmen und bearbeiten.
Sollte Ihre Beschwerde ein Fernsehprogramm aus Deutschland betreffen, so können Sie Ihr Anliegen auf der Plattform programmbeschwerde.de der Arbeitgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in Deutschland vorbringen. Dort finden sie auch Links zu den aufsichtführenden deutschen Landesmedienanstalten.
Bitte beachten Sie, dass manche (aber nicht alle!) "Österreich-Fenster" von deutschen Fernsehprogrammen in Österreich zugelassen sind und daher die Aufsicht (nur) über diese Programmteile bei der KommAustria liegen. Welche Programme von der KommAustria zugelassen wurden, sehen Sie im Verzeichnis der Fernsehveranstalter.
Die Kontaktdaten zu weiteren europäischen Regulierungsbehörden, an die Sie sich wenden können, finden Sie außerdem auf der Website der EPRA (der Europäischen Plattform der Rundfunkregulierungsbehörden) unter "About EPRA" - "List of Members".