Verordnung der RTR-GmbH über die Abfrage von Daten aus der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten – ZIS-AbfrageV

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Gemäß § 13a Abs 7 TKG 2003, BGBl I Nr 70/2003 idgF, hat die RTR-GmbH mit Verordnung die näheren Bestimmungen über die Modalitäten, insbesondere über Art, Umfang, Struktur und Datenformat der ihr nach § 13a Abs 2 bis 5 TKG 2003 zugänglich zu machenden Informationen und über die Abfrage dieser Daten festzulegen.

Die ZIS-AbfrageV wurde am 21.11.2016 gemäß § 135 Abs 2 TKG 2003 im Bundesgesetzblatt, BGBl II Nr 339/2016, kundgemacht und ist mit Ablauf dieses Tages in Kraft getreten.

Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die ZIS-AbfrageV samt Erläuterungen wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.

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