Informationen zu Tarifvergleichen auf der Website der RTR-GmbH

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Die RTR-GmbH hat nach § 25 c TKG 2003 die Aufgabe festzustellen, ob ausreichende (interaktive) Tarifvergleiche angeboten werden, die es Endnutzerinnen und Endnutzern ermöglichen, alternative Diensteangebote zu bewerten.

Zu diesem Zweck hat die RTR-GmbH aus ihrer Sicht geeignete Tarifvergleiche erhoben und auf der Website tabellarisch dargestellt. Ein Tarifvergleich ist dann geeignet, wenn er diese Transparenzkriterien erfüllt und sich von anderen bereits vorhandenen Angeboten unterscheidet. Um die Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten, hat sich die RTR-GmbH das Ziel gesetzt, die Anzahl der dargestellten Tarifvergleiche niedrig zu halten.

Die Transparenzkriterien entnimmt die RTR-GmbH der Studie „Study on the coverage, functioning and consumer use of comparison tools and third-party verification schemes for such tools“ (EAHC/FWC/2013 85 07). Alle Anbieter von Tarifvergleichen, die in die Übersicht auf der Website der RTR-GmbH aufgenommen werden wollen, werden ersucht, an Hand eines Standardformulars bekannt zu geben, ob und welche Transparenzkriterien bei ihrem Tarifvergleich berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um folgende Themenbereiche:

  • Angaben zur Aktualisierung: Hier ist bekannt zu geben, ob sich auf dem Vergleichsportal Angaben darüber finden lassen, wie oft die Informationen aktualisiert werden. Dieses Kriterium soll es ermöglichen zu beurteilen, ob die Datenbasis aktuell ist.
  • Angaben, welche Betreiber verglichen werden: Hier ist bekannt zu geben, ob sich auf dem Vergleichsportal Angaben darüber finden lassen, welche Betreiber im Tarifvergleich aufgenommen bzw. berücksichtigt werden. Dieses Kriterium soll es ermöglichen, rasch einschätzen zu können, ob die möglichen Angebote vollständig erfasst sind oder nur ein Teil des Marktes berücksichtigt wird.
  • Angaben über Beschwerdemöglichkeit: Hier soll der Anbieter des Tarifvergleichs bekannt geben, ob Kontaktdaten angegeben werden, bei denen leicht auf Unstimmigkeiten bzw. Aktualitätsprobleme hingewiesen werden kann.
  • Angaben zur Berechnungsmethode: Bei diesem Transparenzkriterium geht es darum, dass der Anbieter konkret offenlegen soll, wie die Berechnung der Angebote erfolgt. Dieses Kriterium ist eines der relevantesten für die Reihung der Ergebnisse.

Wenn Sie selbst Anbieter eines Vergleichsportals sind und in die Übersicht aufgenommen werden wollen, ersuchen wir Sie, mit der RTR-GmbH über das Kontaktformular oder per E-Mail an rtr@rtr.at Kontakt aufzunehmen.

Unter diesem Link finden Sie nähere Informationen zum Thema: