Schwellenwertverordnung Telekommunikation 2004 (SVO-TK 2004) samt erläuternden Bemerkungen
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Am 08.03.2004 tritt die Schwellenwertverordnung Telekommunikation 2004 (SVO-TK 2004) der Telekom-Control-Kommission in Kraft. Die Verordnung wird gemäß § 135 Abs. 2 TKG 2003 am 05.03.2004 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Schwellenwertverordnung Telekommunikation 2004 (SVO-TK 2004) wird daher nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.
Die Verordnung legt auf Grund des § 10 Abs. 5 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl I Nr. 136/2003, eine Umsatzgrenze fest, bei deren Unterschreitung durch einen Beitragspflichtigen dessen Umsätze nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes für die Berechnung der Finanzierungsbeiträge berücksichtigt werden.