Veröffentlichung gemäß § 56 Abs. 1 TKG 2003: Gemeinsamer Antrag der Schrack Mediacom GmbH und der WIMAX Telecom GmbH
Sorry, this page is not available in your preferred language.
Gemäß der zitierten Bestimmung erfolgt daher die Veröffentlichung des verfahrenseinleitenden Antrages auf Genehmigung der Überlassung von Frequenzen (siehe pdf-file).