Veröffentlichung gemäß § 56 Abs. 1 TKG 2003: Gemeinsamer Antrag der ONE GmbH und der T-Mobile Austria GmbH
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Gemäß der zitierten Bestimmung erfolgt daher die Veröffentlichung des verfahrenseinleitenden Antrages auf Genehmigung der Überlassung von Frequenzen.