Vorläufiges Ergebnis der Vertriebsförderung für Wochenzeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2020

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Für die Vertriebsförderung für Wochenzeitungen stehen im Jahr 2020 Budgetmittel in der Höhe von 4.467.750 Euro zur Verfügung (vgl. § 17 Abs. 8a PresseFG 2004). 

34 Ansuchen um Förderung einer Wochenzeitung gemäß dem Abschnitt II des Presseförderungsgesetzes 2004 (Vertriebsförderung) wurden eingebracht.

Die KommAustria konnte allen Ansuchen entsprechen. Die ersten Teilbeträge wurden Ende Juni 2020 ausgezahlt, die Auszahlung der zweiten Teilbeträge wird im November 2020 erfolgen. Da gemäß § 14 Abs. 2 PresseFG 2004 die Förderung in zwei gleich hohen Teilbeträgen ausgezahlt wird und eine Auszahlung nur dann erfolgt, wenn die Wochenzeitung zum Zeitpunkt der Auszahlung eines Teilbetrages auch tatsächlich (noch) verlegt wird, handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis. Das endgültige Ergebnis wird nach der Auszahlung der zweiten Teilbeträge im November 2020 vorliegen.

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