Kommission

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Zur Beratung der KommAustria in Fragen, die das Presseförderungsgesetz betreffen, ist die Presseförderungskommission eingerichtet. Sie besteht aus sechs Mitgliedern und einem Vorsitzenden. Je zwei Mitglieder werden vom Bundeskanzler, vom Verband Österreichischer Zeitungen und von der für die journalistischen Mitarbeiter von Tages- und Wochenzeitungen zuständige Gewerkschaft für die Dauer von zwei Jahren bestellt.

Der Vorsitzende und die Kommissionsmitglieder dürfen weder in einem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis zu einer Tages- oder Wochenzeitung noch zu einem anderen Förderungswerber stehen.

Für die von Jänner 2020 bis Ende Dezember 2021 dauernde Funktionsperiode sind folgende Mitglieder bestellt:

Mitgliederbestellt von
Mag. Johannes PASQUALI
(Bundesministerium für Finanzen)
Bundeskanzler
Mag. Michael ULRICH, BA
(Bundeskanzleramt)
Bundeskanzler
Mag. Christoph ZAKOSTELSKYVÖZ - Verband Österreichischer Zeitungen
RA Mag. Paul PICHLERVÖZ - Verband Österreichischer Zeitungen
Gregor HOCHRIESER (APA)GPA-djp
Fritz WENDLGPA-djp

In der konstituierenden Sitzung vom 16.04.2020 wurde der emeritierte Rechtsanwalt Dr. Josef WEIXELBAUM zum Vorsitzenden der Presseförderungskommission gewählt.