Vorläufiges Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2020
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Für Maßnahmen der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung stehen im Jahr 2020 insgesamt 1.560.000,- Euro zur Verfügung. 53 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 wurden eingebracht. 52 Ansuchen konnte die KommAustria positiv erledigen, ein Ansuchen musste mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen abgelehnt werden. Die Auszahlung der ersten Teilbeträge wurde im September abgeschlossen.
Da gemäß § 14 Abs. 2 PresseFG 2004 die Förderung in zwei gleich hohen Teilbeträgen ausgezahlt wird und eine Auszahlung nur dann erfolgt, wenn der Fördernehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung noch existiert, wird das endgültige Ergebnis im November 2020 vorliegen.
Die vorläufigen Beträge sind aus dem pdf ersichtlich.