Ergebnisse der Presseförderung im Jahr 2017
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Im Jahr 2017 wurden bei der KommAustria 105 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.
- Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß § 12a PresseFG 2004 hat der „Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat” angesucht. Dem Ansuchen wurde in voller Höhe entsprochen, ein Förderungsbetrag in der Höhe von 225.000,- Euro wurde zuerkannt.
- Für die anderen Förderungsbereiche standen der KommAustria Finanzmittel in der Höhe von 8.687.000,- Euro zur Verfügung.
Ergebnis für die verschiedenen Förderungsbereiche im Jahr 2017:
Förderungsart | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
---|---|---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 3.885.000,- | 48 | 47 |
– davon für Tageszeitungen | 2.097.900,- | 11 | 11 |
– davon für Wochenzeitungen | 1.787.100,- | 37 | 36 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 3.242.000,- | 4 | 4 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.560.000,- | 52 | 52 |
Selbstkontrolle/Presse | 225.000,- | 1 | 1 |
GESAMT (inklusive Selbstkontrolle/Presse) | 8.912.000,- | 105 | 104 |
Links
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2017
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Wochenzeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2017
- Ergebnis der Besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III PresseFG 2004 im Jahr 2017
- Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2017