Ergebnisse der Presseförderung im Jahr 2015
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Im Jahr 2015 wurden bei der KommAustria 115 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.
1. Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß § 12a PresseFG 2004 hat der „Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat“ angesucht. Dem Ansuchen wurde in voller Höhe entsprochen, ein Förderungsbetrag in der Höhe von 204.000,- Euro wurde zuerkannt.
2. Für die anderen Förderungsbereiche standen der KommAustria Finanzmittel in der Höhe von 8.687.000,- Euro zur Verfügung.
Für die einzelnen Förderungsbereiche wurden folgende Beträge ausgezahlt:
Förderungsart | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
---|---|---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 3.874.406,80 | 49 | 49 |
– davon Tageszeitungen | 2.097.900,- | 12 | 12 |
– davon Wochenzeitungen | 1.776.506,80 | 37 | 37 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 3.242.000,- | 5 | 5 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.560.000,- | 60 | 59 |
Selbstkontrolle/Presse | 204.000,- | 1 | 1 |
GESAMT (inklusive Selbstkontrolle/Presse) | 8.880.406,80 | 115 | 114 |
Links
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2015
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Wochenzeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2015
- Ergebnis der Besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III PresseFG 2004 im Jahr 2015
- Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2015