Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2016

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Für Maßnahmen der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 standen im Jahr 2016 Budgetmittel in der Höhe von 1.560.000,- Euro zur Verfügung.

55 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV wurden eingereicht.

Das Ansuchen für ein Forschungsprojekt gemäß § 11 Abs. 3 wurde abgelehnt.
Für die Tageszeitung „WirtschaftsBlatt“ wurden zwar Förderungsbeträge gemäß § 11 Abs. 1 („Zuschuss zu den Kosten der Auslandskorrespondenten“) und § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannt, weil im Beobachtungszeitraum 2015 alle gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Diese Beträge konnten aber aufgrund der Bestimmungen des § 14 Abs. 2 PresseFG 2004 nicht mehr ausgezahlt werden, da diese Zeitung zum Auszahlungszeitpunkt nicht mehr verlegt wurde.
Auch der für die Wochenzeitung „Format“ gemäß § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannte Förderungsbetrag konnte aus diesem Grund nicht mehr ausgezahlt werden.

Somit wurden 51 Förderungsbeträge gemäß dem Abschnitt IV ausgezahlt.

Ergebnis für die verschiedenen Förderungsbereiche des Abschnitts IV im Jahr 2016:

FörderungsartBeträge in EuroEingereichte Ansuchenausgezahlte Förderungsbeträge
Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten104.426,-99
Vereinigungen der Journalistenausbildung608.400,-88
Auslandskorrespondenten153.501,-54
Leseförderung568.844,-2422
Forschungsprojekte41.000,-32
Presseklubs46.800,-66
GESAMT1.522.971,-5551

Die genaue Aufstellung finden Sie im PDF-Dokument.

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