Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2014

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Im Jahr 2014 wurden 65 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 eingereicht.

Für die Qualitätsförderung und Zukunftssicherung  standen  im Jahr 2014 insgesamt 1.560.000,- Euro zur Verfügung. Die ersten Teilbeträge wurden im August und im September ausgezahlt, die zweiten Teilbeträge im November 2014.

Im Fall der SVZ – Salzburger Volkszeitung wurden zwar Förderungsbeträge gemäß § 10 Abs. 1 ("Nachwuchsjournalisten") und gemäß § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannt, weil im Beobachtungszeitraum 2013 alle gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Diese Beträge konnten aber aufgrund der Bestimmungen des § 14 Abs. 2 nicht mehr ausgezahlt werden, da die Zeitung zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Teilbeträge im Juli 2014 nicht mehr in Printform erschienen ist.

Die Ergebnisse für die einzelnen Förderungsbereiche:

FörderungsartBeträge in EUREingereichte AnsuchenGeförderte Ansuchen
Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten179.958,-1614
Vereinigungen der Journalistenausbildung608.400,-87
Auslandskorrespondenten240.000,-66
Leseförderung422.752,-2625
Forschungsprojekte35.000,-32
Presseklubs46.800,-66
GESAMT1.532.910,-6560

Die genaue Aufstellung finden Sie im pdf-Dokument.

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