Kurzberichte über die im Jahr 2017 geförderten Forschungsprojekte gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004
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Gemäß Punkt 20.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2017 sind nach Abschluss eines geförderten Forschungsprojektes gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004 ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.
Hier finden Sie die Kurzberichte der im Jahr 2017 geförderten Forschungsprojekte zum Download.
Gefördertes Projekt | Förderungsnehmer | Dateiname |
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Erfolgsfaktor Glaubwürdigkeit | Universität Salzburg Rudolfskai 42 5020 Salzburg | Kurzbericht Erfolgsfaktor Glaubwürdigkeit |