Qualitätssicherung – Messung der Laufzeiten von Brief- und Paketsendungen

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Die Regulierungsbehörde hat gemäß § 33 Postmarktgesetz (PMG) eine von den Postdiensteanbietern unabhängige Einrichtung zu beauftragen, mindestens einmal jährlich die durchschnittlichen Laufzeiten der Briefsendungen sämtlicher Anbieter anhand der von der ÖNORM EN 13850 vorgegebenen Methodik und die durchschnittlichen Laufzeiten der Paketsendungen sämtlicher Anbieter anhand von Echtdaten zu messen, wobei die beauftragte Einrichtung die gleichen bzw nach Möglichkeit vergleichbare Messmethoden anzuwenden hat. 

Die Überprüfung der Laufzeiten der Brief- und Paketsendungen im Universaldienstbereich für das Jahr 2017 hat ergeben, dass die Laufzeiten folgender Postdiensteanbieter im Einklang mit den aufgrund von §§ 11 und 32 Abs 4 PMG bestehenden Verpflichtungen stehen:

  • Österreichische Post AG
  • GLS General Logistics Systems Austria GmbH
  • DHL Paket (Austria)

Da die anderen Postdiensteanbieter, hinsichtlich derer das Prüfungsverfahren eingeleitet wurde, entweder im Prüfungszeitraum keine Dienste im Universaldienstbereich angeboten haben oder zwecks Qualifizierung der Dienste als Universaldienstleistungen Verfahren vor der RTR bzw. vor der Post-Control-Kommission anhängig sind, waren für sie die Qualitätskriterien für Universaldienstleistungen nicht relevant und diesbezügliche Messungen daher nicht erforderlich.

Das Prüfungsverfahren für das Jahr 2017 wurde mit Beschluss der RTR vom 14.12.2018 eingestellt. Gemäß § 33 PMG werden die Einstellungsbeschlüsse, welche auch die Ergebnisse der Überprüfung der Laufzeiten früherer Jahre enthalten, veröffentlicht.

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