FAQ - Post

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Kann ich eine Nachforschung zu einem Brief oder einem Paket veranlassen?

Bei Briefen: Der Absender kann innerhalb von sechs Monaten bei jeder Post-Geschäftsstelle die Nachforschung nach einer eingeschriebenen Briefsendungen veranlassen.

Wichtig: Nur bei eingeschriebenen Briefsendungen kann eine Nachforschung veranlasst werden!

Bei Paketen: Der Absender kann unter Vorlage der Aufgabebescheinigung bzw. Bekanntgabe der Sendungsnummer innerhalb von drei Monaten bei jeder Post-Geschäftsstelle die Nachforschung nach einem Paket veranlassen.

Wichtig: Der Empfänger kann weder bei Briefen noch bei Paketen eine Nachforschung veranlassen.

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