Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität Weiz 100,9 MHz

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.468/07-004

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 169/2004, folgende Übertragungskapazität aus:

WEIZ (Weizberg Gasthof) 100,9 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter zur Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 24.01.2008, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 15.11.2007

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Mag. Michael Ogris
Behördenleiter

 

(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 23.11.2007 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, den weiteren Tageszeitungen Kleine Zeitung Steiermark und Steiermarkausgabe der Kronen Zeitung sowie auf der Website bekanntgemacht. Das technische Anlagenblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

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