Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 5 Abs. 7 Z 1 zweiter Halbsatz Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) - Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H.

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Bekanntmachung

über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 5 Abs. 7 Z 1 zweiter Halbsatz Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

  • Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H.: Verfahren zur Feststellung des Erlöschens der Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Kärnten TV“ wegen Wegfalls der Voraussetzungen der Verbreitung seit einem Jahr gemäß § 5 Abs. 7 Z 1 zweiter Halbsatz AMD-G (KOA 4.419/12-003)

für den 29. November 2012, um 14:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.

Wien, am 6. November 2012

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Der Senatsvorsitzende

 

Dr. Florian Philapitsch, LL.M.
(Vorsitzender-Stellvertreter)