Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs.2 Privatfernseh-Gesetz - Franz Ressel Handels GmbH
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KOA 2.100/09-052
Bekanntmachung
über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
gemäß § 63 Abs. 2 Privatfernsehgesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit
Franz Ressel Handels GmbH; Verfahren zum Entzug der Zulassung wegen schwer wiegenden Verletzungen des Privatfernsehgesetzes (§§ 60, 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 63 Abs. 1 iVm § 32 Abs. 2 und 3 PrTV-G)
für den 12. Mai 2009, um 15:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.
Wien, am 29. April 2009
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mag. Michael Ogris
Behördenleiter