Ausschreibung der Übertragungskapazität "TATTENDORF (Raiffeisen Silo) 90,8 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.701/20-001)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.701/20-001

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität aus:

  • TATTENDORF (Raiffeisen Silo) 90,8 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 19. März 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.


Wien, am 10. Jänner 2020

Kommunikationsbehörde Austria



Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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