Bekanntmachung über die Abberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 Privatradiogesetz (PrR-G)

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Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat mit 23. Oktober 2020 in folgender Angelegenheit

  • Schallwellen Lounge GmbH: Verfahren gemäß § 24 iVm § 3 Abs. 3 Z 1 PrR-G betreffend die vermutete Nichtausübung des regelmäßigen Sendebetriebes im Versorgungsgebiet „Innsbruck und Teile des Inntals“

für den 17. November 2020, um 11:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt.

Die Verhandlung wird abberaumt. 

 

Wien, am 05. November 2020

 

Kommunikationsbehörde Austria

Der Senatsvorsitzende

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)