Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazitäten IMST 3 (Osterstein Arzl) 95,0 MHz und LANDECK 3 (Krahberg Bergstation) 101,6 MHz (KOA 1.530/12-004)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.530/12-004

Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten aus:

  • IMST 3 (Osterstein Arzl) 95,0 MHz
  • LANDECK 3 (Krahberg Bergstation) 101,6 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 21. Mai 2012, 13 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 13. März 2012

Kommunikationsbehörde Austria

 

Dr. Susanne Lackner
(Mitglied)

(Anm: Diese Ausschreibung wurde am am 16.03.2012 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

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